Welche Gutachter sind für die Bestimmung des Schadens zugelassen?
Zugelassen sind Anerkannte unabhängige Sachverständige oder Versicherungsunternehmen.
Anerkannte unabhängige Sachverständige können insbesondere Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure sowie im Falle von Einkommenseinbußen vereidigte Sachverständige, Steuerberaterinnen oder Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigte), Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und vereidigte Buchprüfer, sein.
